Zahlst du mehr Miete als gesetzlich erlaubt?
Untersuchungen in deutschen Großstädten zeigen, dass circa 30-60% der Mieten unzulässig zu hoch sind. Wir prüfen kostenlos Deine Miete und senken diese dauerhaft für Dich.
Mietcheck-Rechner
Sparpotenzial berechnen
Finde in wenigen Schritten heraus, ob sich eine Prüfung für dich lohnt.
Deine Vorteile
Miete senken ohne finanzielles Risiko
Kein Kostenrisiko
Wir übernehmen alle anfallenden Kosten und das gesamte wirtschaftliche Risiko. Du zahlst nur im Erfolgsfall eine faire Beteiligung.
Dauerhafte Ersparnis
Du sparst jeden Monat bares Geld bei der laufenden Miete, sobald wir die gesetzliche Mietpreisbremse erfolgreich für dich durchgesetzt haben.
Einfache Abwicklung
Wir benötigen einige Daten zu deinem Mietverhältnis und deiner Wohnung. Die Korrespondenz mit dem Vermieter übernehmen wir für dich.
Der Ablauf
In 4 einfachen Schritten zum Erfolg
Wir haben den Prozess so digitalisiert, dass du in weniger als 5 Minuten alles erledigen kannst. Den Rest erledigen unsere Rechtsexperten.
Daten eingeben
Du gibst im Online-Mietcheck deine Stadt, Wohnfläche und aktuelle Nettokaltmiete ein. Wir ermitteln dann anhand von uns vorliegenden Durchschnittswerten Deine potentielle Ersparnis.
Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln
Um genau zu ermitteln, um wieviel Deine Miete die gesetzlichen Vorgaben übersteigt, benötigen wir noch einige Daten von Dir betreffend Deiner Wohnung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und befragen Dich kurz hierzu. Dies dauert nur wenige Minuten.
Mietpreisbremser beauftragen
Wenn Du möchtest, dass wir deine Ansprüche auf Senkung der Miete bei Deinem Vermieter geltend machen sollen, übersenden wir Dir einen einfachen und übersichtlichen Vertrag, mit dem Du uns beauftragst.
Geld sparen
Wir fordern den Vermieter auf, die Miete auf die gesetzlich zulässige Höchstgrenze abzusenken und gehen falls nötig gerichtlich gegen diesen vor.
Häufige Fragen
Alles, was du wissen musst
Hast du Fragen zum Ablauf oder zu den Erfolgschancen? Hier findest du die wichtigsten Antworten.
Was genau ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist ein gesetzlicher Schutz für Mieter in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Sie besagt einfach erklärt: Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags darf die verlangte Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Verlangt der Vermieter mehr, können Mieter die Miete rechtlich senken lassen und zu viel gezahltes Geld zurückfordern.
Für welche Mietverträge gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse gilt grundsätzlich für jede Art von vermietetem Wohnraum und für alle Arten von Mietverträgen, also auch für Verträge mit Staffelmieten oder Indexmieten. Die Mietpreisbremse gilt jedoch nicht für Wohnungen, die nach 2014 errichtet wurden.
Wie hoch darf die Miete bei einer Neuvermietung sein?
Grundlage hierfür ist die ortsübliche Vergleichsmiete, die man dem örtlichen Mietpreisspiegel entnehmen kann. Dafür benötigt man einige Informationen zur Beschaffenheit der Wohnung. Zu dieser ortsüblichen Vergleichsmiete rechnet man 10 % und erhält so die Miete, die der Vermieter bei Neuvermietung maximal verlangen darf, wenn die Mietpreisbremse greift.
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird meist durch den qualifizierten Mietspiegel einer Stadt bestimmt. Sie bildet ab, was für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten Jahren im Durchschnitt bezahlt wurde. Jeder kann seine ortsübliche Vergleichsmiete auf der Internetseite seiner Stadt selber berechnen.
Was kostet mich die Durchsetzung?
Die Ersteinschätzung und die rechnerische Prüfung deines Falls sind komplett kostenfrei. Wenn wir deinen Fall übernehmen, arbeiten wir auf Erfolgsbasis (kein Vorkostenrisiko) – von einer Senkung deiner Miete profitierst du dennoch zu 100 %.
Wann greift die Mietpreisbremse nicht?
Es gibt einige gesetzliche Ausnahmen: Die Mietpreisbremse greift generell nicht bei Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden. Ebenso sind Wohnungen nach einer umfassenden Modernisierung (die einem Neubau gleichkommt) ausgenommen.
Gilt die Mietpreisbremse auch bei möblierten Wohnungen oder Indexmiete?
Ja. Auch bei möblierten Wohnungen kann die Mietpreisbremse gelten; ein pauschaler Ausschluss besteht nur für bestimmte Sonderformen wie Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch oder besondere soziale Wohnformen nach § 549 BGB. Gerade in Berlin werden möblierte Wohnungen häufig zu sehr hohen Pauschalmieten angeboten.
Ein Möblierungszuschlag ist nicht beliebig festsetzbar, sondern muss nachvollziehbar und angemessen sein. Mieter sollten prüfen lassen, welcher Anteil der Gesamtmiete auf die eigentliche Wohnraummiete entfällt und ob der verlangte Möblierungszuschlag sowie die Gesamtnettokaltmiete mit der Mietpreisbremse vereinbar sind.
Ist mein Mietverhältnis durch die Rüge gefährdet?
Nein. Der Gesetzgeber schützt Mieter ausdrücklich, die ihre gesetzlichen Rechte geltend machen. Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter wegen einer Mietpreisrüge ist gesetzlich absolut ausgeschlossen. Wir kommunizieren zudem professionell und sachlich mit deinem Vermieter.
Gilt die Mietpreisbremse auch für Wohngemeinschaften?
Ja, natürlich gilt die Mietpreisbremse auch für Wohngemeinschaften. Hier besteht sogar ein ganz besonders hohes Einsparpotenzial, da die Mieten in WGs oftmals außerordentlich unangemessen hoch sind.
Bereit, bares Geld zu sparen?
Nutze jetzt unseren kostenlosen Mietcheck. Gib deine Daten ein, lade deinen Mietvertrag hoch und wir prüfen deine Rechte.